Steuerberatung und Steuerledigung

Ein Rechtsanwalt darf die Tätigkeit eines Steuerberaters neben der seines Rechtsanwaltsberufs ausüben und dieselben Leistungen für die Mandanten erbringen wie ein Steuerberater, während ein Steuerberater nur seine typische steuerberatende Tätigkeit ausüben, jedoch keine Rechtsberatung bzw. Rechtsdienstleistungen erbringen darf.

Ich habe sowohl während des Studiums an der Universität als auch während des Vorbreitungsdienstes (Referendariat) jeweils Steuerrecht als Wahlfach belegt. Zudem habe ich ausbildungsbegleitende Hilfen (Unterricht für Auszubildende) im Steuerrecht und Rechnungswesen für angehende Steuerfachgehilfen gelehrt.

Gern erbringe ich steuerberatende Dienstleistungen für Ihr Unternehmen einschließlich Lohnabrechnung und -anmeldung, Gewinnermittlung und notwendige Steuererklärungen. Voraussetzung ist hierbei, daß der jeweilige Unternehmer nicht buchführungs- und bilanzierungspflichtig ist (z. B. keine GmbH, UG oder AG). Kontaktieren Sie mich gern unverbindlich für weitere Auskünfte.

Steuerberatung bedeutet für viele klassische Steuerberater vor allem eines. Der Mandant übersendet Unterlagen und Belege an den Steuerberater, der Steuerberater lässt diese von einem Angestellten bearbeiten, macht die gesetzlichen Erklärungen und schickt dem Mandanten das Ergebnis.

Ein solches Vorgehen ist für mich keine Steuerberatung. Ich lege Wert darauf, mich mit dem Mandanten zusammenzusetzen, alle Unterlagen gemeinsam durchzugehen und gemeinsam „Brainstorming“ zu betreiben. Jede Ausgaben- und Einnahmenpostion muss gemeinsam bewertet und besprochen werden. Nur durch ein so persönliches Eingehen auf die tatsächlichen Sachverhalte und persönlichen Verhältnisse kann es zu einer optimalen Beratung für die Steuerveranlagung kommen. 

Sind die Sachverhalte und das Vorgehen sämtlich geklärt, kommt es zur klassischen Steuererledigung. D. h. hier werden dann u. a. folgende Leistungen erbracht:

– Einkommensteuererklärung
– Gewinnermittlung (Einnahmenüberschussrechnung, Anlage EÜR)
– Umsatzsteuervoranmeldung
– Umsatzsteuererklärung
– Gewerbesteuererklärung
– Lohnsteuererklärung
– Lohnabrechnung, Meldung zur SV
– Jahresabschluss
usw.