Familienrecht

Das Familienrecht gehört zum Zivilrecht und nimmt dort einen großen Bereich ein. Geregelt werden hier die Beziehungen zwischen natürlichen Personen (z. B. in Form einer Ehe), das Verwandtschafts- sowie das Kindschafts- und Adoptionsrecht einschließlich der Vormundschaft.

Hierzu gehören unter anderem:

  • EHE und LEBENSPARTNERSCHAFT
    (Verlobung, Eheschließung, Ehevertrag, Scheidungsfolgenvereinbarung, Rechte und Pflichten der Eheleute usw.)
  • TRENNUNG und SCHEIDUNG [Anwaltszwang vor Gericht]
    (Trennungsjahr, Scheidung, Auflösung der Partnerschaft, Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich, Gütertrennung, Unterhalt, Hausratsteilung usw.)
  • KINDSCHAFTSSACHEN
    (Vaterschaftsanerkennung, Sorgerecht, Unterhalt, Umgangsrecht, Wechselmodell, Vormundschaft, Namensrecht, Adoption, Pflegschaft, Vaterschaftstest usw,)
  • UNTERHALTSSACHEN [Anwaltszwang vor Gericht]
    (Kindesunterhalt, Düsseldorfer Tabelle, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Elternunterhalt, Unterhaltsvorschuß nach dem UVG usw.)
  • VERTRETUNG und PERSÖNLICHKEITSRECHT
    (Vorsorgevollmacht, Generalvollmacht, Betreuung, Patientenverfügung usw.)