Familienrecht
Das Familienrecht gehört zum Zivilrecht und nimmt dort einen großen Bereich ein. Geregelt werden hier die Beziehungen zwischen natürlichen Personen (z. B. in Form einer Ehe), das Verwandtschafts- sowie das Kindschafts- und Adoptionsrecht einschließlich der Vormundschaft.
Hierzu gehören unter anderem:
